Kein Praktikum
Die Praktische Tätigkeit umfasst gemäß KJPsychTh-APrV mindestens 1800 Stunden:
- 1200h psychiatrische Klinik
- 600h psychotherapeutische oder -somatische Ambulanz.
Sie erwerben in unseren Kooperationseinrichtungen, praktische Erfahrungen in der Behandlung
von Störungen mit Krankheitswert und sind jeweils über einen längeren Zeitraum an der Diagnostik, Behandlung sowie Dokumentation von 30 Kindern und Jugendlichen (inkl. Beziehungspersonen) zu beteiligen. Seit 2020 sieht der Gesetzgeber für PiA im PT1 eine Vergütung von min. 1000€ vor.
KJPsychTh-APrV 1998PsychThGAusbRefG 2019