Praktische Ausbildung (PA)

"Bei manchen Spielern fehlt etwas, deshalb spielen sie auch bei mir und [noch] nicht in Barcelona." [Aleksander Ristic] Die PA ist eine aufregende Zeit, in der Sie viel bewirken können. Suchen Sie sich Ihre Lehrpraxis standortnah.

Eigene Fälle

Voraussetzung für den Beginn der Praktischen Ausbildung am NOKI ist:
- die erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung,
- der Nachweis von mind. 600h PT1 oder PT2 sowie
- der Besuch des Kolloquiums „Ambulanzeinführung“.
Sie führen in diesem Baustein eigene psychotherapeutische Patientenbehandlungen unter Supervision durch. Dabei sind die 150 Supervisionsstunden bei 3 Supervisor:innen gleichmäßig etwa 1:4 auf die geforderten 600 Behandlungsstunden zu verteilen. Der Behandlungsverlauf ist entsprechend zu dokumentieren und Ihre Leistungen rechnen Sie im Abrechnungssystem des NOKI ab. Am Ende der geleisteten Stunden sind 6 Falldokumentationen prüfungskonform und umfassend ausformuliert einzureichen, davon werden 2 für die mündliche Einzel-Prüfung relevant. Entsprechend Ihrer Lebensumstände können Sie die Fälle bundesweit in Kooperationspraxen durchführen.
PsychTh-APrV 1998DGVT Falldoku QM 2003

Ausbildung

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Norddeutscher Verbund für Kinderverhaltenstherapie
Vorstraße 47 | 28359 Bremen
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